Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3154
VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535 (https://dejure.org/1994,3154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.1994 - 20 CS 94.2535 (https://dejure.org/1994,3154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 1994 - 20 CS 94.2535 (https://dejure.org/1994,3154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 195, 430
  • NVwZ-RR 1995, 430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umsoweniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG vom 25.2.1977, DVBl 1977, 722/725; VGH Bad-Württ. vom 22.9.1989, NVwZ-RR 1990, 233).

    Im grundsätzlich landwirtschaftlich genutzten Außenbereich muß mit Gerüchen, die durch die Tierhaltung oder Düngung üblicherweise entstehen, gerechnet werden (BVerwG vom 25.2.1977, a.a.O.; BayVGH vom 19.8.1993, Az. 20 CS 93.2386; OVG Lüneburg vom 22.9.1989, a.a.O.; Simon, BayBO , Stand: Mai 1994, RdNr. 18 zu Art. 42, "in einem Gebiet mit landwirtschaftlichen Anwesen ist nicht zu vermeiden, daß Gerüche und Fliegen zu Belästigungen führen").

    Baurechtlich genehmigte Wohnhäuser, die innerhalb eines bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens errichtet sind, werden regelmäßig darin vorbelastet, daß die dort Wohnenden bis zu einem gewissen Grade mit den für die Landwirtschaft typischen Immissionen rechnen müssen und sich nicht darauf verlassen können, daß es auf Dauer nicht zu stärkeren Belastungen kommt, als sie bereits bei Entstehen der Wohnhäusern üblichen waren (BVerwG vom 25.2.1977, a.a.O.; Simon, a.a.O. RdNr. 2 a zu Art. 57).

  • VGH Bayern, 22.01.1993 - 2 B 91.3575

    Bauplanungsrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Landwirts gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Ob eine entsprechende Anwendung dieser VDI-Richtlinie auf Rinderställe möglich ist, ist von der Methodik her umstritten (vgl. BayVGH vom 22.1.1993, Az. 2 B 91.3575), ob eine Übertragung des Bildes 21 der VDI-Richtlinie 3471 (Abstandsregelung für Schweinehaltung) auf die Schafhaltung in Frage kommt, scheint insbesondere bezüglich der notwendigen Umrechnung der Schafe auf Großvieheinheiten, aber auch wegen der nur periodischen Schafhaltung in Ställen problematisch.

    Der Arbeitslärm, die üblichen Tiergerüche aus Stallungen und von freigehaltenen Tieren, die Geruchsbelästigungen durch Dungstätten und Güllegruben, aber auch periodische Entmistungsvorgänge sind typische Begleiterscheinungen eines Dorfgebiets, die dort nicht als unzumutbare Einwirkungen auf die Umgebung im Sinne einer unzulässigen Störung angesehen werden können (BayVGH vom 22.1.1993 a.a.O.; Fickert/Eießeler, BauNVO , 7. Aufl., RdNr. 4 zu § 5).

  • VGH Bayern, 25.01.1991 - 14 CS 90.3271

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Den zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich mit den notwendigen Abständen landwirtschaftlicher Betriebsstätten von einer Wohnbebauung unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 3471 auseinandersetzen, liegt stets der Sachverhalt zugrunde, daß sich entweder ein Landwirt gegen heranrückende Wohnbebauung zur Wehr setzt (vgl. etwa BayVGH vom 31.10.1989,NVwZ-RR 1990, 529 ; vom 25.1.1991, BayVBl 1991, 694 ; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 377 ) oder aber der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks die Baugenehmigung für die Ausweitung einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte zur Tierhaltung angreift (BayVGH vom 30.4.1993, BayVBl 1994, 113; OVG Lüneburg vom 14.7.1989 NVwZ-RR 1990, 232; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 376 ).

    Die Zumutbarkeit von Immissionen aus nachbarlichen Betrieben ist situationsbedingt, wobei der Gebietscharakter - Dorfgebiet oder Außenbereich - und die tatsächliche (oder planerische) Vorbelastung die Zumutbarkeitsgrenze beschreiben (vgl. BayVGH vom 25.1.1991, a.a.O.; vom 30.4.1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1987 - 11 A 3185/83

    Schweinemastbetrieb; Erweiterung; Landwirtschaftlicher Betrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Den zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich mit den notwendigen Abständen landwirtschaftlicher Betriebsstätten von einer Wohnbebauung unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 3471 auseinandersetzen, liegt stets der Sachverhalt zugrunde, daß sich entweder ein Landwirt gegen heranrückende Wohnbebauung zur Wehr setzt (vgl. etwa BayVGH vom 31.10.1989,NVwZ-RR 1990, 529 ; vom 25.1.1991, BayVBl 1991, 694 ; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 377 ) oder aber der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks die Baugenehmigung für die Ausweitung einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte zur Tierhaltung angreift (BayVGH vom 30.4.1993, BayVBl 1994, 113; OVG Lüneburg vom 14.7.1989 NVwZ-RR 1990, 232; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 376 ).

    Jedenfalls müßten Immissionen, die die Bewohnbarkeit einer nachbarlichen Hofstelle in Frage stellen würden, auch im Nebeneinander landwirtschaftlicher Betriebe - da rücksichtslos - nicht hingenommen werden (OVG Münster vom 21.10.1988, NVwZ 1988, 376 ).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 B 16.94

    Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen in Dorfgebieten im Sinne

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Sogar wenn sich auf der Grundlage eines halbierten Ausgangswertes ein Abstand von 100 m errechnen würde, läge der jetzt genehmigte Abstand von 60 m immer noch über dem Viertelwert von 50 m. Der Senat geht dabei nicht davon aus, daß eine starre mathematische Viertelung des Ausgangswerts der VDI-Richtlinie 3471 die absolute (naturwissenschaftlich letztlich nicht nachweisbare) Zumutbarkeitsgrenze für landwirtschaftliche Immissionen gegenüber selbst emittierenden landwirtschaftlichen Betrieben mit Wohnhäusern darstellt (vgl. Zur Unzulässigkeit der schematischen Anwendung von Mittelungspegeln oder Grenzwerten, BVerwG vom 27.1.1994 Nr. 4 B 16.94).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Denn im Begriff des "öffentlichen Belanges" im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB ist auch das objektiv-rechtliche Gebot enthalten, auf schutzwürdige nachbarliche Interessen Rücksicht zu nehmen, was als Anhaltspunkt für (subjektiv-öffentliche) nachbarliche Abwehrrechte gilt (BVerwG vom 16.9.1986, UPR 1987, 184 ) und in § 35 Abs. 3 2. Spiegelstrich BauGB eine spezielle Ausgestaltung erfahren hat (BVerwG vom 28.10.1993, ZfBR 1994, 142 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Denn im Begriff des "öffentlichen Belanges" im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB ist auch das objektiv-rechtliche Gebot enthalten, auf schutzwürdige nachbarliche Interessen Rücksicht zu nehmen, was als Anhaltspunkt für (subjektiv-öffentliche) nachbarliche Abwehrrechte gilt (BVerwG vom 16.9.1986, UPR 1987, 184 ) und in § 35 Abs. 3 2. Spiegelstrich BauGB eine spezielle Ausgestaltung erfahren hat (BVerwG vom 28.10.1993, ZfBR 1994, 142 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Sind hiergegen die Erfolgsaussichten eines Nachbarrechtsbehelfs annähernd auszuschließen, so ist dem Interesse des Bauherrn an einer Ausnutzung der ihm erteilten Baugenehmigung Vorrang einzuräumen (vgl. BayVGH vom 17.9.1987, BayVBl 1989, 369 ).
  • BVerwG, 19.07.1994 - 4 B 140.94

    Pensionspferdehaltung - Pachtflächen - Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Soweit die Antragsteller im Beschwerdeverfahren erneut auf die fehlende Privilegierung des Vorhabens des Beigeladenen zu 2 gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verweisen, ist an ihrem Vorbringen zutreffend, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Zuletzt BVerwG vom 19.7.1994, Nr. 4 B 140.94 m.w.N.) der zu schonende Außenbereich nur einer in seiner Beständigkeit auf Dauer angelegten landwirtschaftlichen Betätigung "geopfert" werden darf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1987 - 11 A 1090/84

    Erweiterung; Splittersiedlung; Interesse; Abwehranspruch; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.1994 - 20 CS 94.2535
    Den zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich mit den notwendigen Abständen landwirtschaftlicher Betriebsstätten von einer Wohnbebauung unter Berücksichtigung der VDI-Richtlinie 3471 auseinandersetzen, liegt stets der Sachverhalt zugrunde, daß sich entweder ein Landwirt gegen heranrückende Wohnbebauung zur Wehr setzt (vgl. etwa BayVGH vom 31.10.1989,NVwZ-RR 1990, 529 ; vom 25.1.1991, BayVBl 1991, 694 ; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 377 ) oder aber der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks die Baugenehmigung für die Ausweitung einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte zur Tierhaltung angreift (BayVGH vom 30.4.1993, BayVBl 1994, 113; OVG Lüneburg vom 14.7.1989 NVwZ-RR 1990, 232; OVG Münster vom 21.10.1987, NVwZ 1988, 376 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 1373/89

    Rücksichtnahme eines privilegierten Vorhabens auf die noch nicht verwirklichten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.07.1989 - 6 A 152/87
  • VGH Bayern, 31.10.1989 - 20 B 85 A.2535
  • VG Sigmaringen, 16.11.1998 - 7 K 1743/95

    Anfechtung einer erteilten Baugenehmigung für den Bau eines Mastschweinestalles;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Würzburg, 03.05.2011 - W 5 S 11.228

    Nachbarrechtsbehelf; abgrabungsrechtliche Genehmigung; Wahl des falschen

    Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls kommt es in erster Linie auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.1994, Az. 20 CS 94.2535, NVwZ-RR 1995, 430; BVerwG, U.v. 25.02.1977, Az. IV C 22.75).

    Dieses findet Eingang als Bestandteil der nach § 35 Abs. 3 BauGB, insbesondere Satz 1 Nr. 3, zu berücksichtigenden öffentlichen Belange (vgl. BVerwG, U.v. 25.02.1977, a.a.O.; BayVGH, B.v. 22.11.1994, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117

    1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung

    Da sich die zeilenartige Bebauung am westlichen Ortsrand südöstlich des potentiellen Emissionsschwerpunkts befindet, liegt sie bezogen auf einen potentiellen Schweinemaststall außerhalb der in Bayern vorherrschenden Windrichtung West/Südwest (vgl. BayVGH vom 22.11.1994 BayVBl 1995, 344/346).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht